letzte Bearbeitung

23.03.2008

 

Bio-Zeichen:

Im ökologischen Landbau spielt die Qualitätssicherung auf der Erzeugerebene, im Verarbeitungsprozess und in der Vermarktung eine wesentliche Rolle. Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 dafür einen gemeinschaftlichen Rahmen geschaffen. In der Verordnung ist festlegt, welche Anforderungen (bei der Erzeugung, Aufbereitung, Kennzeichnung, bei Kontrolle und beim Handel) landwirtschaftliche Produkte erfüllen müssen, damit sie als ökologische Erzeugnisse angeboten werden dürfen.
Die Verordnung schützt auch sprachliche Begriffe wie "ökologisch" oder "biologisch". Mit der Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 wurde dieser Schutz ausgeweitet auf davon abgeleitete Begriffe wie "Öko", "Bio" und Zusammensetzungen davon. Auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 wurde 2001 in Deutschland das Biosiegel eingeführt.

Erzeugerverbände des ökologischen Landbaus haben eigene Zeichen. Die Erzeugerbetriebe, die dieses nutzen wollen, müssen nach Verbandsrichtlinien wirtschaften und dabei höhere Anforderungen erfüllen, als Betriebe, die nach der EU-Öko-Verordnung 2092/91 wirtschaften. Diese Zeichen können auch gemeinsam mit dem Biosiegel genutzt werden.

Beispiele

Bio nach EG-Öko-Verordnung
bio im Reformhaus
Hand in Hand
N - Natur Kost und Waren

 

 

 

 

Home Aktuelles  Qualitätsmanagement Logistik  Lebensmittel Schulungen

Partner  Referenzen  Kontakt/Impressum  Haftungsausschluss