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letzte Bearbeitung
23.03.2008
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Bio-Zeichen:
Im ökologischen Landbau spielt die Qualitätssicherung auf der
Erzeugerebene, im Verarbeitungsprozess und in der Vermarktung eine wesentliche
Rolle. Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 dafür
einen gemeinschaftlichen Rahmen geschaffen. In der Verordnung ist festlegt,
welche Anforderungen (bei der Erzeugung, Aufbereitung, Kennzeichnung, bei
Kontrolle und beim Handel) landwirtschaftliche Produkte erfüllen müssen, damit
sie als ökologische Erzeugnisse angeboten werden dürfen.
Die Verordnung schützt auch sprachliche Begriffe wie "ökologisch"
oder "biologisch". Mit der Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 wurde dieser
Schutz ausgeweitet auf davon abgeleitete Begriffe wie "Öko",
"Bio" und Zusammensetzungen davon. Auf der Grundlage der Verordnung
(EWG) Nr. 2092/91 wurde 2001 in Deutschland das Biosiegel eingeführt.
Erzeugerverbände des ökologischen Landbaus haben eigene Zeichen. Die
Erzeugerbetriebe, die dieses nutzen wollen, müssen nach Verbandsrichtlinien
wirtschaften und dabei höhere Anforderungen erfüllen, als Betriebe, die nach
der EU-Öko-Verordnung 2092/91 wirtschaften. Diese Zeichen können auch
gemeinsam mit dem Biosiegel genutzt werden.
Beispiele
Bio nach EG-Öko-Verordnung
bio im
Reformhaus
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