letzte Bearbeitung

23.03.2008

 

Herkunftszeichen:

Hierbei handelt es sich um Zeichen, die auf die lokale oder regionale, auch auf die nationale Herkunft von Produkten hinweisen. 

In Deutschland können Herkunftszeichen einen besonderen Schutz erhalten, das sog. "geographische Herkunfts-Gewährzeichen" des RAL. Dieses dokumentiert Qualitätsanforderungen, Kennzeichnungsregelungen sowie die geographische Angrenzung des Herkunftsgebietes. Bekannte Beispiele sind die Nürnberger Lebkuchen oder der Schwarzwälder Schinken. 

Seit 1992 besteht das Europäische Aufwertungs- und Schutzsystem der EU, mit dem spezielle Produkte mit regionalem Ursprung, traditionelle Erzeugnisse und Spezialitäten geschützt und aufgewertet werden sollen. 

Es gibt drei Aufwertungs- und Schutzsysteme mit entsprechenden Zeichen, von denen sich zwei auf die Herkunftsregion und eines auf das Herstellungsverfahren beziehen:

a) Die geschützte Urspungsbezeichnung (g.U.) Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung müssen in einem bestimmten Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Beispiel: Allgäuer Bergkäse.

b) Die geschützte geographische Angabe (g.g.A.) Mindestens ein Stadium der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung muss eine Verbindung zum Herkunftsgebiet haben. Beispiel: Lübecker Marzipan.

c) Die Spezifikationsbeschreibung (g.t.S.) Die garantiert traditionelle Spezialität betont die traditionelle Zusammensetzung des Produkts bzw. ein traditionelles Herstellungsverfahren. Beispiel: Weltenburger Klosterbier.

Beispiele:

Altmühltaler Lamm
Garantierte Herkunft Rheinland Pfalz
Gesicherte Qualität und Herkunft Baden-Württemberg
Hergestellt und geprüft in Schleswig Holstein
UNSER LAND
Vom SaarLandwirt

 

 

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