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letzte Bearbeitung 23.03.2008 |
Herkunftszeichen: Hierbei handelt es sich um Zeichen, die auf die lokale oder regionale, auch auf die nationale Herkunft von Produkten hinweisen. In Deutschland können Herkunftszeichen einen besonderen Schutz erhalten, das sog. "geographische Herkunfts-Gewährzeichen" des RAL. Dieses dokumentiert Qualitätsanforderungen, Kennzeichnungsregelungen sowie die geographische Angrenzung des Herkunftsgebietes. Bekannte Beispiele sind die Nürnberger Lebkuchen oder der Schwarzwälder Schinken. Seit 1992 besteht das Europäische Aufwertungs- und Schutzsystem der EU, mit dem spezielle Produkte mit regionalem Ursprung, traditionelle Erzeugnisse und Spezialitäten geschützt und aufgewertet werden sollen. Es gibt drei Aufwertungs- und Schutzsysteme mit
entsprechenden Zeichen, von denen sich zwei auf die Herkunftsregion und eines
auf das Herstellungsverfahren beziehen: a) Die geschützte Urspungsbezeichnung (g.U.) Erzeugung,
Verarbeitung und Herstellung müssen in einem bestimmten Gebiet nach einem
anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Beispiel: Allgäuer Bergkäse. b) Die geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Mindestens ein Stadium der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung muss eine
Verbindung zum Herkunftsgebiet haben. Beispiel: Lübecker Marzipan. c) Die Spezifikationsbeschreibung (g.t.S.) Die garantiert
traditionelle Spezialität betont die traditionelle Zusammensetzung des Produkts
bzw. ein traditionelles Herstellungsverfahren. Beispiel: Weltenburger
Klosterbier.
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